Sind Nebenbeschäftigungen erlaubt?
Immer wieder wundern Sie sich, dass viele Ihrer Freunde oder Bekannten zusätzlich zum eigentlichen Job einen Nebenjob haben und Ihnen ist nicht ganz klar, Wieso?
Nebenverdienstmöglichkeiten
Das kann viele Gründe haben. Es kann einerseits ein guter Ausgleich zum eigentlichen Job sein. Der Nebenjob ist quasi ein Hobby. Ein Nebenverdienst kann aber auch genau das sein, was das Wort schon aussagt: Man möchte sich schnell und unkompliziert etwas dazuverdienen. Wenn es nur um das Zuverdienen geht, bieten sich Clickworker Jobs an. Dabei handelt es sich um Jobs, bei denen meist nicht viel Wissen mitgebracht werden muss. Die Palette an Clickworker Jobs ist sehr groß und daher gibt es auch eine Menge Clickworker. Der Verdienst diesbezüglich ist sehr gering, da Wissen keine Voraussetzung ist. Es handelt sich auch um Zeitarbeit.Weitere Jobs, die spannend sind, wo sich aber durchaus Geld verdienen lässt, sind Mystery Shopper oder Hoteltester. Hier erfolgt eine Einschulung, auf was geachtet werden muss. Im Vorfeld gibt es überwiegend einen Fragebogen, sodass man weiß, auf was es ankommt. Das Jobangebot ist recht groß, aber auch sehr viele Personen freuen sich über diese Art des Nebenverdienstes. Vielfach wird diese Art des Nebenverdienstes auch von diversen Firmen angeboten, die sich dann aber auch nicht mehr melden. Daher gilt in diesem Fall einfach, das Internet nach entsprechenden Bewertungen zu durchsuchen. Wieder andere haben nebenbei eine eigene kleine Firma und bieten Dienstleistungen diverser Art an.
Was muss ich beachten?
Generell sind Nebenbeschäftigungen Arbeiten neben der eigentlichen Arbeit. Somit darf die Nebenbeschäftigung von Mitarbeitern keinerlei Auswirkung auf die Hauptarbeit und den Hauptjob haben. Dies bedeutet, dass der Nebenjob nicht während der regulären Dienstzeit ausgeführt werden darf und es zu keinerlei Kollisionen kommen kann. Wird im Hauptjob Urlaub konsumiert, ist es dem Mitarbeitenden natürlich frei gestellt, im Urlaub dem Nebenjob nachzugehen, da es sich in diesem Fall um keine Kollision handelt.
Vielen Arbeitgebern ist es auch wichtig, zu wissen, in welchem Bereich die Nebenbeschäftigung durchgeführt wird. Problematisch kann es werden, wenn der Verdacht entsteht, dass der Hauptjob im gleichen Bereich wie der Nebenjob angesiedelt ist, da dabei Ideen oder Kunden abspenstig gemacht werden könnten. Daher empfiehlt es sich, als Mitarbeitender die Nebenbeschäftigung auf alle Fälle zu melden und sich genehmigen zu lassen. Somit kann dieser Verdacht nicht aufkommen.
Als Arbeitgeber muss bei Meldung eines Nebenjobs nur geprüft werden, ob es zwischen den beiden Jobs eine Überschneidung oder Beeinträchtigung ergeben kann oder nicht. Alle weiteren rechtlichen Dinge (Steuer, Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes) muss der Dienstgeber nur für das bei ihm bestehende Dienstverhältnis korrekt abhandeln. Für die Nebenbeschäftigung ist der Dienstgeber nicht zuständig und kann auch nicht zur Rechenschaft gezogen werden, es sei denn der Dienstgeber weiß, dass der Nebenjob beispielsweise zusätzlich noch 20 Stunden ist und somit bei einer Vollzeitbeschäftigung möglicherweise gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt. In dem Fall empfiehlt es sich, die Nebenbeschäftigung nicht zu genehmigen. Eine Nebenbeschäftigung zu bewilligen, heißt auch, die Wünsche des Mitarbeiters zu unterstützen und trägt sicherlich zu einem guten Miteinander vorbei. Fazit: Für Arbeitgeber gilt nur: Will ich, dass meine Mitarbeitenden einer Nebenbeschäftigung nachgehen oder nicht? Für die Mitarbeitenden gilt es, zu fragen, ob der Nebenjob mit dem Hauptjob vereinbar ist und keine negativen Auswirkungen hat.
Zahlen & Fakten:
Stadtname:
Bremen
Bundesland:
Bremen
Höhe:
11,5 m ü. NN
Fläche:
325,42 km²
Einwohner:
547.685
Autokennzeichen:
HB-A 1 bis HB-ZZ 999
Vorwahl:
0421